Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der
Bedingungen
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Preise
4. Zahlung und
Zahlungsverzug / Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
5. Lieferung und
Liefertermine / Haftung bei Lieferverzögerung
6. Beanstandungen und Gewährleistung
7. Widerrufsrecht
8. Verwahrung,
9. Urheberrecht
10. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
11. Haftung
12. Datenschutz
13. Salvatorische
Klausel
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich für Verträge, die zwischen einem Verbraucher gemäß § 13 BGB
(Auftraggeber) und mit printemotions, Inhaber Sebastian Träger (Auftragnehmer),
geschlossen werden. Abweichenden Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen
des Auftragebers, wird ausdrücklich widersprochen. Andere als diese
Geschäftsbedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers wirksam.
2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote auf den Internetseiten und
sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich Preisen und Liefermöglichkeiten
freibleibend. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen der
Kaufgegenstände sind stets unverbindlich und stellen insbesondere keine
Zusicherung von Eigenschaften dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Erklärungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere
Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen etc.) enthalten im Zweifel
keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche
Erklärungen des Auftragnehmers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.Durch die Übertragung von
druckfertigen Daten des Auftraggebers an die printemotions.de gibt der
Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die
Annahme des Vertrags durch den Aufragnehmer erfolgt durch Bestellbestätigung
mittels Email an die vom Auftraggeber genannte Emailadresse. Der Auftragnehmer
behält sich vor, offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge nicht zu
bearbeiten.Der Auftragnehmer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz vorherigen Abschlusses
eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht
erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach
Maßgabe der Ziffer 11 unberührt. Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn dieser vom Vertrag
zurücktreten will, ihm die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
3. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers
genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können.Alle angegebenen Preise sind
Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese
wird bei Fakturierung gesondert ausgewiesen. Die angegebenen Preise schließen
nicht die Kosten für Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige
Versandkosten ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber im Rahmen des
Bestellvorganges vor endgültiger Absendung der Bestellung bekannt gegeben.Ist eine Bereitstellung
außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder
Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
4. Zahlung und Zahlungsverzug /
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Lieferung erfolgt gegen Nachnahme,
Vorkasse oder auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bei Nachnahme mit
Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bei
vereinbarter Vorkasse ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Bestellbestätigung mittels Email zur Zahlung fällig. Ist Zahlung gegen Rechnung
bei Versand der Ware ohne Nachname vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zur Zahlung fällig. Die
Rechnung wird dem Auftraggeber mit der bestellten Ware in Papierform übersandt.
Eine Zahlung seitens des Auftraggebers gilt dann als erfolgt, wenn der
Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst,
wenn der Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird.Zusätzliche Kosten,
die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen, werden dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach
dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht
zur Geltendmachung eines dem Auftragnehmer nachweisbar entstandenen höheren
Schadens bleibt davon unberührt.Zahlungen sind - soweit der
Auftraggeber keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden
des Auftraggebers anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der
Auftraggeber informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.Gegenüber Ansprüchen des
Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.Ist die Erfüllung des
Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt
gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller
offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht
ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
5. Lieferung und Liefertermine /
Haftung bei Lieferverzögerung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer
für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.
Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen,
schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu
dessen Lasten.Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen,
bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der
zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin
automatisch auf den nächsten Werktag. Soweit nicht anderes wirksam vereinbart
ist, beginnen die Lieferfristen mit der Absendung der Auftragsbestätigung per
Email und bei Zahlung per Vorkasse mit der Bestätigung des Geldeingangs bei dem
Auftragnehmer.Gerät der Auftragnehmer mit der
Lieferung seiner Leistung in Verzug, so wird der Auftraggeber hierüber umgehend
informiert. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen
Ablauf , ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Soweit aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen
die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies vom
Auftragnehmer nicht zu vertreten ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom
Kaufvertrag berechtigt. Der Auftraggeber wird in den vorgenannten Fällen
unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine
bereits erbrachte Leistung seinerseits wird ihm unverzüglich erstattet. Von dem
Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, welche die Lieferung
vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder
Aussperrung befreien den Auftragnehmer, auch wenn sie bei dessen Vorlieferanten
eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von
den Lieferverpflichtungen. Im Übrigen
richtet sich das Recht zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen.Der Auftragnehmer
haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit seinerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach
den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung
wird die Haftung des Auftragnehmers für den Schadensersatz neben und statt der
Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers sind - auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Frist
zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Beanstandungen und Gewährleistung
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit
der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln innerhalb von einem Monat nach
Erhalt der Lieferung, welche mit dem Mangel behaftet ist, dem Auftragnehmer
schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk
verlassen haben, geltend gemacht werden.Beanstandungen sind dann nicht
berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die
Nichtbeachtung der dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zugänglich gemachten
Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt
insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen
Auflösung erstellt wurden.Bei berechtigten
Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer
Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar
bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft
fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten
Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei der Wahl der
Nacherfüllung / Nachbesserung gilt diese erst nach dem zweiten erfolglosen
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anders ergibt. Schlägt die
Nacherfüllung / Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu
mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des
Auftraggebers auf Schadensersatz statt der Leistung nach den gesetzlichen
Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.Die Haftung für Mangelfolgeschäden
wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen
fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag
Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum
Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für
den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen
(bis zu 10 Prozent) vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen
Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich
zwischen Andruck und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen
in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall kann der
Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers seine Ansprüche gegen die Zulieferer
an den Auftraggeber abtreten. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der
bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die
gelieferte Menge.Der Verkäufer hat
Sachmängel der Lieferung welche er von Dritten bezieht und unverändert an den
Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 11 unberührt.Die
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem
Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere
Fristen zwingend vorschreibt.
7. Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne
des § 13 BGB, so steht ihm hinsichtlich des ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln,
insbesondere Internet, E-Mail, Telefon, zu Stande gekommenen Vertrages -
Fernabsatzvertrag - ein Widerrufsrecht zu. Durch den wirksam eingelegten
Widerruf ist der Auftraggeber nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (das heißt Post, Fax,
E-Mail) innerhalb von einem Monat gegenüber derFirma printemotions, Inhaber: Sebastian
Träger, Schwindstraße 24, 95447 Bayreuthzu erklären.Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages. Die Frist
beginnt jedoch nicht, bevor der Auftraggeber eine Belehrung über sein
Widerrufsrecht in Textform durch den Auftragnehmer erhalten hat und der Vertrag
zu Stande gekommen ist. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist jedoch
nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren bei dem Aufraggeber. Das
Widerrufsrecht erlischt nicht, solange der Auftraggeber nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht
belehrt worden ist. Dieses Widerrufsrecht
besteht jedoch nicht bei der Lieferung von Waren, die nach kundenspezifischen
Angaben angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind.
8. Verwahrung
Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe,
Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb-
und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen
Vergütung. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Verwahrung nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten
werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum
Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
9. Urheberrecht
Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen
werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der
Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet
daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung,
Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und
Bildmaterial) besitzt.Weiterhin haftet der Auftraggeber
dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen
keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die
Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten
Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt
werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von
allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
10. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung
des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme,
Stanzformen, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert
berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.Bis zur Erfüllung
aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder seitens seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet er nur
nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden
begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern
des Auftraggebers, insbesondere Schäden an anderen Sachen, ist gänzlich
ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieser Ziffer gelten nicht,
soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
12. Datenschutz
Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet,
den Auftraggeber über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen
personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines
anonymisierten Profils ausführlich zu informieren. Die von dem Auftraggeber
genannten Daten werden von dem Auftragnehmer vertraulich behandelt und
lediglich in dem zur Ausführung der Bestellungen erforderlichen Umfang an
eventuelle Partnerunternehmen weitergegeben. Die Daten werden nicht an andere
als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder
Marktforschung verwendet. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in
die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit
schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: 09/2009